Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz

Aufgaben und Arbeitsweisen

Der Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz unterstützt und befördert die Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen in Rheinland-Pfalz. In diesem Rahmen ist seine Aufgabe, die Landesregierung in Fragen einer nachhaltigen Entwicklung zu beraten. Insbesondere ist der Rat gebeten, Vorschläge zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz zu erarbeiten.

Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben des Rates, den gesellschaftlichen Dialog zur nachhaltigen Entwicklung in Rheinland-Pfalz zu stärken und den Gedanken der Nachhaltigkeit wirksam in Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu verankern. In diesem Zusammenhang hat der Rat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern, indem er die Impulse und Anstöße für eine nachhaltige Entwicklung aus der Gesellschaft aufnimmt, aber auch die mit den anstehenden Veränderungen verbundenen Sorgen bündelt und in Politikempfehlungen übersetzt.

Der Rat tagt in der Regel zweimal im Jahr, vorzugsweise im Frühling und im Herbst. In der Zwischenzeit gestaltet sich die Arbeit des Rates in Arbeitsgruppen. Zu bestimmten Themen und Fragestellungen kann der Rat Gäste zur Mitarbeit einladen. Hinsichtlich seiner Vorgehensweise stehen dem Rat vielfältige Instrumente zur Verfügung. Sowohl schriftliche Stellungnahmen, Positionspapiere oder Empfehlungen als auch Dialogveranstaltungen und Anhörungen sind Beispiele für Instrumente, die der Rat nach eigenem Ermessen nutzen kann. Der Rat arbeitet unabhängig von der Landesregierung. Er informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit. Hierfür stellt ihm die Landesregierung eine Website als zentrales Informationsmedium zur Verfügung. Daneben können auch andere Informationsmedien wie Social Media und, in Ausnahmefällen, Druckerzeugnisse eingesetzt werden. Der Rat ist um einvernehmliche Beschlüsse bemüht. Soweit kein Konsens erreichbar ist, entscheidet er mit der Mehrheit der Mitglieder. Dies gilt auch für Beschlüsse, die im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Der Rat wird in seiner Arbeit von einer Geschäftsführung unterstützt, die bei der Staatskanzlei angesiedelt ist.